Nachgerückt und glücklich
Die Absage einer Hochschule ist noch nicht zwangsläufig das endgültige Aus für das aktuelle Semester. Denn im Zuge des "Nachrückverfahren" rücken die Bewerber auf freie Studienplätze nach, die nach der Einschreibefrist nicht besetzt wurden. So war es auch bei Olivia Bart-Jurca (22) aus Nürnberg.
Olivia Barth-Jurca hatte Glück und konnte in ihr TRaumstudium nachrücken.
Foto: Privat
Um drei unterschiedliche Studiengänge an drei verschiedenen Universitäten hatte sich Olivia Barth-Jurca beworben. An der Fachhochschule (FH) Ansbach um den Bachelorstudiengang „Ressort Journalismus“, in Erlangen um den Studiengang „Theater- und Medienwissenschaften“ und in Nürnberg um einen BWL-Studienplatz – letztere waren aber eher als Alternative gedacht, wenn alle Stricke reißen sollten. Ihr Favorit war der Journalismusstudiengang – ihr Traumstudiengang und späterer Traumberuf.
Aus Nürnberg kam schnell eine Zusage und auch Erlangen gab ihr eine Teilzusage, wobei sie sich noch für ein Nebenfach hätte bewerben müssen. Nur aus Ansbach, der Fachhochschule, an der sie sehr gerne studieren wollte, kam eine Absage. Diese löste bei der Abiturientin kurzfristig Gedanken an ein Auslandsjahr aus, um Wartezeit sammeln zu können und ihre Chancen im nächsten Semester zu erhöhen.
Doch sie hatte Glück – das Nachrückverfahren ging zu ihren Gunsten aus und sie erhielt die erhoffte, wenn auch späte Zusage: „Ich wusste, dass ich auf der Warteliste relativ weit oben stehe. Da müssen sich ein paar Bewerber abgemeldet haben.“ Doch wirklich damit gerechnet hatte sie nicht. Und so hatte Olivia Barth-Jurca von Anfang an das Glück, im „Ressort Journalismus“ Fuß zu fassen, ohne eine wichtige Vorlesung verpasst zu haben.
Dass Studienplätze unbesetzt bleiben, kommt leider immer wieder vor. Denn auf zulassungsbeschränkte Studiengänge bewirbt sich kaum jemand nur an einer Uni. Mehrfachbewerbungen aber können zu Mehrfachzulassungen führen, während weniger Glückliche leer ausgehen. Studieren aber kann man nur an einem Ort, die anderen Plätze stehen also wieder zur Verfügung. Für diesen Fall führen alle Hochschulen Wartelisten. Sobald für die Hochschulen feststeht, dass sich nicht alle Studierenden, die eine Zusage erhalten haben, auch einschreiben, rücken die Bewerber auf der Warteliste nach. Es ist somit ein feiner Zug, den Hochschulen zu melden, dass man einen Studienplatz nicht annimmt, und so anderen Bewerbern die Chance auf den Platz gibt.
Letzte Chance: Losverfahren
Doch selbst wer nicht das Glück wie Olivia Barth-Jurca hat, nachzurücken, braucht noch nicht aufzugeben. Denn mit dem Ende der Einschreibefrist kann man wieder aktiv werden. Die Seite http://www.freie-studienplaetze.de/ informiert über die Studienplätze aller Hochschulen, die nach der ersten Zulassungsrunde und dem Nachrückverfahren noch frei geblieben sind. Der Link zur jeweiligen Hochschule schafft die Brücke zur erneuten Bewerbung. Allerdings entscheidet in diesem Fall dann das Losverfahren über die Vergabe der noch freien Plätze.
Einen Haken hat dieser Nachrückprozess allerdings. Er zieht sich nicht selten in die Länge, so dass einige wenige ihre verspätete Zusage, wenn alles schlecht läuft, auch erst im schon laufenden Semester erreichen und damit wichtige Inhalte möglicherweise auf eigene Faust nachholen müssen. Das liegt daran, dass kaum ein Bewerber, den Hochschulen seinerseits frühzeitig absagt, beziehungsweise selbst Nachrücker unter Umständen nicht mehr „nachrücken“ wollen und können, da sie für sich schon eine andere Lösung gefunden haben und eventuell ein Freiwilliges Soziales Jahr machen oder die Jungs ihren Zivil- oder Wehrdienst leisten.




