Häufige Fragen zwischen Schule & Studium (FAQ)
Raus aus der Schule, rein in die Uni. In der Überbrückungszeit muss man sich um einiges kümmern...
Foto: KonzeptQuartier
Muss ich mich für die Zeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums arbeitslos melden? Bekomme ich weiterhin Kindergeld?
Nein, man muss sich nicht arbeitsuchend melden. Grundsätzlich gilt eine Zeit von vier Monaten zwischen Abitur und Studienbeginn als so genannte Übergangszeit und in dieser erhältst du weiterhin Kindergeld. Nur wenn du noch einen Ausbildungsplatz suchst, solltest du dich arbeitslos melden. Die örtlichen Agenturen für Arbeit helfen dir bei deiner Suche. Auch mithilfe der JOBBÖRSE (http://jobboerse.arbeitsagentur.de) kannst du nach Ausbildungsstellen recherchieren, oder aber nach einem Praktikumsplatz oder einem Nebenjob.
Für weitere Fragen steht die Familienkasse der Agentur für Arbeit unter (01801) 54 63 37 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend, ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise max. 42 ct/min.) gern zur Verfügung.
Habe ich in dieser Zeit auch Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?
Prinzipiell sind Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, bis du eine erste berufsqualifizierende Ausbildung, also auch ein Hochschulstudium, abgeschlossen hast.
Bin ich in der Zeit zwischen Abitur und Studium weiterhin krankenversichert?
Wenn du bei deinen Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bist, bleibst du das bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (plus Dauer eines etwaigen Wehr- oder Zivildienstes), solange du nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst. Minijobs sind also möglich. Überschreitest du aber diese Verdienstgrenze, musst du dich selbst versichern und unterliegst der Krankenversicherungspflicht. Frag am besten bei deiner Versicherung nach.
Wird mir der Studienplatz reserviert?
Da muss man differenzieren. Wenn du beispielsweise als Au-pair ins Ausland gehst, dort jobbst oder eine Sprachreise machst, besteht kein Anspruch auf einen Studienplatz. Anders sieht es bei Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst aus. Da verhindert werden soll, dass der Studienplatz, den du direkt nach dem Abitur erhalten hättest, nach der Ableistung eines Dienstes weg ist, weil beispielsweise der Numerus clausus gestiegen ist, behältst du den Anspruch auf den dir schon zugesagten Studienplatz bis nach deinem Dienst. Grundsätzlich wird dir diese Zeit auch als Wartesemester angerechnet, solange du in keinem Studiengang eingeschrieben bist.
Wie lässt sich ein Freiwilliger Dienst im Ausland finanzieren?
Es gibt Freiwilligendienste die von staatlicher oder europäischer Seite unterstützt werden. Dazu zählen das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr, die ebenfalls im Ausland absolviert werden können, der „Andere Dienst im Ausland" (ADiA), der Europäische Freiwilligendienst und das EU-Programm „Jugend in Aktion". Oft wird die Mitarbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung im Ausland mit Taschengeld, Versicherung, Unterkunft, Verpflegung, Übernahme der Reisekosten und einem Sprachkurs gefördert.
Für welche Länder benötige ich ein Visum?
Die Visabestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Innerhalb der Europäischen Union brauchst du, aufgrund der gesetzlich garantierten Freizügigkeit, kein Visum. Die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für alle Länder kannst du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes nachlesen (http://www.auswaertiges-amt.de).





