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Details zum neuen Dienst

Auf dem Bild ist eine Hand zu sehen, die einen Helm in Tarnfarben trägt.
Wer Tarnfarben tragen will, muss sich ab dem 1. Juli 2011 freiwillig beim Bund melden.
Foto: Wilfried Hiegemann

Hintergrund: Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Details zum neuen Dienst

42 Prozent aller Freiwilligen, die ihren freiwilligen Dienst gerade angetreten haben oder bis zum Herbst noch antreten, sind Abiturienten. Ein Grund, besonders interessante Details zu recherchieren. Für diese FAQs hat sich abi>> Antworten von verschiedenen Experten im Bundesverteidigungsministerium geholt.

Was ist die Mindestdauer beim Freiwilligen Wehrdienst?

Der Freiwillige Wehrdienst (FWD) besteht gemäß § 54 Abs.1 WPflG in der Fassung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) aus sechs Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem freiwilligem zusätzlichem Wehrdienst. Die Mindestdauer des freiwilligen Wehrdienst beträgt sieben Monate.

In welchen Bereichen werden die jungen Leute eingesetzt, kann man sich diese aussuchen?

Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDler) werden in allen militärischen Organisationsbereichen der Bundeswehr, also im Heer, der Luftwaffe und Marine, in der Streitkräftebasis und im Zentralen Sanitätsdienst eingesetzt. Sie erfüllen dort eine Vielzahl interessanter Funktionen und erhalten wann immer möglich Gelegenheit, ihre bisher erworbenen Qualifikationen einzubringen. Dabei werden die persönlichen Interessen berücksichtigt. 

Wie läuft die Ausbildung im Freiwilligen Dienst ab?

FWDler erhalten eine fundierte militärische Ausbildung. Die Einberufung zum FWD erfolgt quartalsweise. Die Grundausbildung umfasst wie bei Zeitsoldaten drei Monate. Der Ablauf und die inhaltliche Ausrichtung der weiteren Ausbildung richtet sich nach der geplanten Verwendung des Freiwilligen und dessen notwendiger Qualifizierung für die Erfüllung der Aufgaben des jeweils vorgesehenen Dienstpostens, bzw. der jeweils vorgesehenen Funktion. Da Freiwillige grundsätzlich für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz berücksichtigt werden können - es aber nicht müssen - , ist die Teilnahme an der Einsatzvorbereitenden Ausbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung grundsätzlich gemäß der gültigen Weisungslage vorgesehen. In Tätigkeitsbereichen, die regelmäßig nicht für einen Auslandseinsatz vorgesehen sind (z. B. Wachbataillon, Zentrale Ausbildungseinrichtungen), sind auch andere Ausbildungsabläufe möglich.

In der Presse wurde berichtet, dass 5.500 junge Menschen einen Vertrag unterschrieben haben. Ist die Zahl noch aktuell? Wie viele davon sind Frauen und wie viele Abiturienten befinden sich unter den Freiwilligen?

Mit Stand 15. Juni 2011 haben sich zu den Dienstantrittsterminen 4. Juli 2011 und 4. Oktober 2011 insgesamt 4.210 Männer und Frauen zu einem freiwilligen Wehrdienst verpflichtet. Darunter sind 38 Frauen und 1.784 Abiturienten.

Welche Rolle haben die Freiwilligen in der Bundeswehr? Reine Nachwuchsgewinnung?

Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDLer) sind neben Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit und den in ein Wehrdienstverhältnis berufenen Reservisten und Reservistinnen integraler Bestandteil der Streitkräfte. Sie nehmen als Mannschaftsdienstgrade vielfältige Aufgaben wahr, die für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Freiwillige Wehrdienst eröffnet jungen Männern und Frauen die Möglichkeit, für einen flexibel gestaltbaren Zeitraum von bis zu 23 Monaten in den Streitkräften zu dienen und damit staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen. So erbringt der Freiwillig Wehrdienst Leistende einen herausragenden Beitrag zur aktiven Bürgergesellschaft. Er bringt sein Wissen und Können in die Bundeswehr ein und trägt dazu bei, den regen Austausch zwischen den Streitkräften und der Gesellschaft zu bereichern.

Wie muss man sich bewerben? Muss man sich noch mustern lassen?

Eine Bewerbung kann persönlich, schriftlich oder per e-mail beim zuständigen Kreiswehrersatzamt erfolgen. Dort findet ein umfassendes Beratungsgespräch mit einem FWD-Berater statt, in dem die Möglichkeiten eines Freiwilligen Wehrdienstes aufgezeigt werden. Bewerber, die ihr Interesse nach der Beratung aufrecht erhalten, werden auf ihre Tauglichkeit für den Wehrdienst untersucht, sofern sie eine schriftliche Einwilligung hierzu abgegeben haben. Im Kreiswehrersatzamt ist auch ein Gespräch über einen eventuellen Dienst als Soldat auf Zeit möglich. Frauen und Männer der Wehrdienstberatung zeigen im Dialog individuelle Karrierewege auf. Grundlagen dieser Beratung, zu der die Eltern selbstverständlich gerne mitkommen können, sind die persönlichen Interessen und schulischen oder beruflichen Voraussetzungen. Außerhalb der Kreiswehrersatzämter ist eine(r) der rund 400 Wehrdienstberater und Wehrdienstberaterinnen ganz einfach über die Website http://www.bundeswehr-karriere.de/ zu finden. Dort gibt es auch viele Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten und Tätigkeiten in der Bundeswehr. Noch schneller geht es über die kostenlose Karrierehotline 0800/9800880. Also, einfach klicken oder anrufen und eine Beratung vereinbaren.

Bringt der Freiwillige Wehrdienst Vorteile bei der Bewerbung besonders um einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang?

Derzeit bestehen bundeslandrechtliche Regelungen, die Freiräume zur Berücksichtigung von Vorbildungen, praktischen Tätigkeiten sowie außerschulischen Leistungen und Qualifikationen bieten. Diese können, soweit die Hochschulen davon Gebrauch machen, auch für Teilnehmer des Freiwilligen Wehrdienstes angewendet werden. Die Stiftung für Hochschulzulassung (vormals Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS) hat darüber hinaus mit Schreiben im Februar 2011 informiert, dass auch zukünftigen Hochschulbewerbern kein Nachteil aus der Ableistung des Dienstes als Freiwillig Wehrdienst Leistender und Soldaten auf Zeit bis zu drei Jahren bei der Hochschulzulassung entstehen darf und diese im zentralen Vergabeverfahren weiterhin Anspruch auf bevorzugte Zulassung haben. Zudem hat der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz der Länder die grundsätzliche Möglichkeit erwogen, fachnahe Ausbildungen oder Tätigkeiten im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes bei der Hochschulzulassung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Arbeiten und Regelungen befinden sich derzeit noch in der Entwicklung, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Auskunft gegeben werden kann.

Wird ein zuvor zugesagter Studienplatz an einer zivilen Hochschule, wie etwa bei einem FSJ, sozusagen reserviert?

Aus der Ableistung eines Freiwilligen Wehrdienstes entsteht kein Nachteil. Ein zugesagter Studienplatz bleibt für die Zeit nach Absolvierung reserviert.

Weitere Infos dazu bei hochschulstart.de.  

Die offizielle Homepage der Bundeswehr

www.bundeswehr.de

abi>> 04.07.2011