Von Ausbildung bis Work & Travel
Wer einen zulassungsbeschränkten Studiengang wählt, muss damit rechnen, dass es mit einem Studienplatz im Wunschfach nicht sofort klappt. Doch die Wartezeit bis zur ersten Vorlesung lässt sich auf verschiedene Arten sinnvoll nutzen. Zum Beispiel können Abiturienten eine Ausbildung, Praktika, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Auslandsaufenthalt antreten.
Wer Wartesemester überbrücken muss, kann etwa einen Freiwilligendienst, einen Auslandsaufenthalt, Praktika oder eine Ausbildung absolvieren.
Foto: Willmy CC
Im vergangenen Herbst hat Marvin Ulbort ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer Schule für geistige Förderung in Düsseldorf begonnen. „Mein Studienwunsch ist Sonderpädagogik, leider hat es mit einem Studienplatz nicht gleich geklappt“,
erzählt der 22-Jährige, der sich zum Wintersemester 2010/11 an der Universität zu Köln beworben hatte. Sein Abitur hat er mit der Durchschnittsnote 2,8 bestanden, der örtliche N.C. an der Hochschule lag damals bei 2,2. Da er ausgemustert worden war, hieß es für ihn erst einmal Wartezeit zu überbrücken. Also hat er sich für ein FSJ entschieden. Wenn er es zum kommenden Wintersemester abgeleistet hat, möchte sich Marvin Ulbort erneut bewerben – diesmal allerdings an verschiedenen Hochschulen. „Bis dahin finde ich es gut, bereits praktische Erfahrungen in dem Bereich machen zu können, in dem ich später arbeiten möchte“, sagt er und hofft, dass ihm die beiden Wartesemester, die er bis dahin gesammelt hat, zugute kommen.
Wartezeitquote bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Als Wartesemester gilt die Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vollständig verstrichen sind. Mit Halbjahren sind in der Regel die Semesterzeiträume vom 1. April bis zum 30. September und vom 1. Oktober bis zum 31. März gemeint. In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (derzeit Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie) werden bei jeder Bewerbungsrunde 20 Prozent der Studienplätze an Personen mit ausreichender Wartezeit vergeben. Dafür wird eine bundeseinheitliche Rangliste der Bewerber erstellt, innerhalb derer diejenigen mit gleicher Wartezeit zusätzlich nach Abiturnote sortiert werden. „Ist die Abinote ebenfalls identisch, entscheidet ein abgeleisteter Dienst – zum Beispiel ein Freiwilligendienst – und letztendlich das Los“, erklärt Hans-Peter Kaluza von der Stiftung für Hochschulzulassung. Unter abgeleistete Dienste fallen auch Wehr- und Zivildienst. Da beides jedoch ab Juni 2011 ausgesetzt wird, gilt das in der Übergangszeit nur für solche Studienbewerber, die noch einen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben.
Man muss übrigens nicht bei jeder Bewerbungsrunde mitlaufen; trotzdem bekommt man die Halbjahre entsprechend angerechnet. „Das heißt zum Beispiel für jemanden, der nach dem Abitur keinen Studienplatz erhält, zunächst eine Ausbildung macht und sich anschließend erneut bewirbt, dass ihm die Ausbildungszeit als Wartezeit angerechnet wird“, sagt Hans-Peter Kaluza, der auch gleich mit falschen Annahmen aufräumt: „Es stimmt aber nicht, dass sich mit jedem Wartesemester die Abitur-Durchschnittsnote um 0,1 verbessert.“
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen liegt die Zahl der über Wartezeitquote vergebenen Plätze meist zwischen zehn und 25 Prozent. „An der Universität Trier vergeben wir in den Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung 20 Prozent der Plätze über die Wartezeitquote“, erläutert Studienberaterin Susanne Mensah. Auch hier entscheidet bei Bewerbern mit identischer Abinote und gleicher Wartezeit unter anderem ein abgeleisteter Dienst.
Wer übrigens vor Antritt eines Freiwilligendienstes die Zusage für einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten hat, hat nach seiner Rückkehr weiterhin Anspruch darauf – egal, ob es sich dabei um ein bundesweit oder ein örtlich zulassungsbeschränktes Angebot handelt. Darum ist es ratsam, sich schon vorher um einen Studienplatz zu bewerben.
Sinnvoll überbrücken
„Generell sind Freiwilligendienste wie das FSJ eine gute Möglichkeit, eine kurze Wartezeit zu überbrücken“, sagt Berit Grautmann von der Agentur für Arbeit in Frankfurt am Main. „Sind es mehr als zwei Semester, dann kann es sich durchaus lohnen, eine zum Studiengang passende Ausbildung zu absolvieren. Eventuell hat man dann zwar mehr Wartesemester gesammelt, als man für den Studienplatz bräuchte, aber was man in der Ausbildung lernt, kann den Studien- und späteren Berufseinstieg erleichtern.“
Auch wer die Wartezeit für ein Praktikum, einen Work & Travel-Aufenthalt oder als Au-pair im Ausland nutzt, kann wichtige Erfahrungen sammeln. „Als Au-pair erwirbt man Sprachkenntnisse und pädagogische Kompetenzen, bei einem Praktikum kommt man bereits mit der Berufswelt in Kontakt und kann wichtige Schlüsselqualifikationen trainieren. Auch bei einem Freiwilligendienst im Ausland werden in der Regel Sprachkurse angeboten“, führt Berit Grautmann aus. Doch nicht immer müssen zwingend Wartesemester eingeplant werden: „Es lohnt sich, die Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen zu vergleichen.“
Abiturienten, die Wartesemester etwa mit Ausbildung, FSJ, Praktika oder Auslandsaufenthalten überbrücken, haben keine Einbußen bei der Wartezeit. Was ist jedoch, wenn sie unterdessen ein Studium aufnehmen? Hier gibt es einiges zu beachten, wie Hans-Peter Kaluza erklärt: „Wer zur Überbrückung ein Studium im Ausland beginnt, hat keine nachteiligen Effekte auf die Wartezeit zu befürchten. Was von diesen Studienleistungen beim späteren Wechsel an eine deutsche Hochschule angerechnet werden kann, entscheidet die jeweilige Hochschule allerdings selbst. Ein zur Überbrückung in Deutschland begonnenes Studium hingegen gilt nicht als Wartezeit“, warnt er.
Anders ist das bei der Einschreibung an einer Berufsakademie: „Eine Ausbildung an solchen Einrichtungen wirkt sich in der Regel nicht negativ auf die Zahl der Wartesemester aus, da es sich dabei um kein Studium im Sinne der Vergabeverordnung handelt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Baden-Württemberg haben sich die acht Berufsakademien 2009 zur Dualen Hochschule zusammengeschlossen, die als Hochschule anerkannt ist“, erläutert Hans-Peter Kaluza.
Finanzierung je nach Einzelfall
Bleibt die Frage, wie sich Überbrückungszeiten finanzieren lassen. Duale Ausbildungen werden beispielsweise vergütet und auch für Praktika gibt es häufig eine Entlohnung. Wer sich für einen Freiwilligendienst, Au-pair oder Work & Travel entscheidet, bekommt je nach Träger bzw. Anbieter etwa die Unterkunft gestellt oder auch ein Taschengeld. Dabei entstehen jedoch auch Kosten.
In manchen Fällen gibt es weiterhin Kindergeld. „Das bekommt allerdings nur jemand, der eine Ausbildung macht, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder andere bestimmte Freiwilligendienste absolviert“, erklärt Berufsberaterin Grautmann.
Numerus Clausus
Der Numerus Clausus drückt aus, bis zu welcher Durchschnittsnote und bis zu welcher Wartezeit Abiturienten bei der vergangenen Zulassung einen Studienplatz bekommen konnten. Das heißt: Es handelt sich um die Abiturnote bzw. Wartezeit desjenigen, der beim jeweiligen Bewerbungsverfahren den „letzten Platz“ erhalten hat. Aus diesem Grund verändert sich der Wert auch von Semester zu Semester.





