Schwerpunkt christliche Werte
Mit rund 1,3 Millionen Mitarbeitern sind die evangelische und die katholische Kirche nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Wer in einer kirchlichen Einrichtung tätig werden möchte, muss allerdings einige Besonderheiten beachten.
Die Kirche hat weit mehr Arbeitsplätze zu vergeben als nur das Pfarramt.
Foto: WillmyCC Studios
Der Arbeitgeber Kirche ist vielfältiger, als man auf den ersten Blick vermuten mag: Ob Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Radiosender, Verlage, Nachrichtenagenturen, Filmstudios, Banken, Versicherungen, IT-Unternehmen oder internationale Hilfsorganisationen – die Liste der Einrichtungen, hinter denen die katholische oder die evangelische Kirche steht, ist lang. Allein die beiden Wohlfahrtsverbände Caritas (katholisch) und Diakonisches Werk (evangelisch) beschäftigen jeweils rund eine halbe Million Mitarbeiter. Der größte Teil der Beschäftigten ist in der Kranken-, Jugend- und Altenhilfe tätig. Entsprechend sind hier vor allem medizinische, pädagogische und pflegerische Berufe wie Ärzte, Psychologen, Kranken- und Altenpfleger, Sozial- und Heilpädagogen, Sozialarbeiter und Erzieher gefragt. Je nach Dienstherr arbeiten aber auch Lehrer, Bank-, Verlags- oder Versicherungsfachleute, Journalisten, Informatiker und Professoren für die Kirche. Aber auch viele Berufsangehörige, die genauso in Wirtschaftsunternehmen gefragt sind, finden in der Kirche Arbeit, darunter etwa Betriebswirte, Juristen oder Verwaltungsangestellte.
„Mächtigster Konzern Deutschlands“
Theologen – also zum Beispiel Priester, Pfarrer, Gemeindereferenten, Diakone oder Religionslehrer – stellen nur einen kleinen Teil der Kirchenbeschäftigten. Die katholische und die evangelische Kirche erwirtschafteten 2005 einen Umsatz von 125 Milliarden Euro und verwalten insgesamt ein Vermögen von 500 Milliarden Euro – laut Angaben der Publikation „Wirtschaftsimperium Kirche – der mächtigste Konzern Deutschlands“ aus dem Jahr 2005. Neuere Informationen sind nicht bekannt, denn die Kirchen veröffentlichen keine wirtschaftlichen Kennzahlen.
Wer sich für eine Anstellung in einer kirchlichen Einrichtung interessiert, muss einige besondere Voraussetzungen erfüllen. So wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen oder der evangelischen Glaubenslehre anerkennen und beachten und sich den sittlichen und moralischen Vorgaben der Kirche anpassen. Von Vorteil ist es, wenn sich Bewerber bereits in der Kirche engagiert haben – sei es als Messdiener, in der Jugendarbeit oder bei anderen ehrenamtlichen Aufgaben. Bewerber, die keiner Kirche angehören, sollten die christlichen Werte achten und sich entsprechend verhalten. Bei den Katholiken bedeutet dies zum Beispiel, dass ein Austritt aus der Kirche ein Kündigungsgrund sein kann, ebenso eine Wiederheirat nach einer Scheidung, ein uneheliches Kind oder eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Weniger streng sieht dies die evangelische Kirche, die homosexuelle oder geschiedene Pfarrer beschäftigt.
Streiks sind nicht erlaubt
Das Arbeitsrecht der Kirchen unterscheidet sich von dem anderer Wirtschaftsunternehmen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist das besondere kirchliche Arbeitsrecht, dem alle Mitarbeiter unterliegen. Laut Grundgesetz darf jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der geltenden Gesetze selbst regeln – also auch die Arbeitsverhältnisse. Diese Vorgehensweise wird auch „der dritte Weg“ genannt. So werden zum Beispiel die Löhne nicht vom Arbeitgeber („erster Weg“) oder im Rahmen von Tarifverhandlungen („zweiter Weg“) festgelegt, sondern durch Gremien, die zu gleichen Verhältnissen aus Vertretern kirchlicher Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also paritätisch, besetzt sind. Streiks sind in kirchlichen Einrichtungen nicht erlaubt; Gewerkschaften, die sich für die Interessen der Mitarbeiter einsetzen, gibt es neben den kirchenspezifischen Mitarbeitervertretungen mit eher schwächeren Mitbestimmungsrechten nicht.
Wer die Besonderheiten eines kirchlichen Arbeitgebers akzeptieren kann, findet hier vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben. Vor allem Werte wie Glaube, Nächstenliebe und Solidarität spielen für viele Mitarbeiter der Kirchen eine besondere Rolle. Der „Dienst am Nächsten“ steht im Vordergrund. Mitarbeiter, die sich für den Arbeitgeber Kirche entscheiden, treffen diese Entscheidung meist bewusst, weil sie ihrem (Arbeits-)Leben einen Sinn geben wollen, den sie bei „normalen“ Wirtschaftsunternehmen oft nicht finden. Und das Dienstverhältnis muss ja nicht auf Dauer bestehen: Wer bei einer Kirche seine Ausbildung gemacht oder erste Berufserfahrung gesammelt hat, kann mit seinem Wissen jederzeit in die Wirtschaft wechseln. Denn gut qualifiziert sind die Kirchenmitarbeiter allemal.




