Das richtige Strafmaß
Manchmal ist die Arbeit von Christine Gerdes (31) ein bisschen wie im Fernsehen: wenn die Nürnberger Staatsanwältin eine Hausdurchsuchung, eine Observierung oder eine Telefonüberwachung anordnet. Oder wenn sie vor Gericht ein Plädoyer hält.
Ein großer Teil ihrer Arbeti besteht aus lesen. Christine Gerdes muss anahnd von Akten entscheiden, ob ein Verfahren vor Gericht ausgetragen oder eingestellt wird.
Foto: Willmy CC
Manchmal kommt es auch vor, dass Christine Gerdes die Polizei zu einer Hausdurchsuchung begleitet oder einen Beschuldigten verhört. „Aber ein großer Teil der Arbeit besteht aus lesen, lesen, lesen“, sagt die junge Staatsanwältin. Sie studiert die Akten, die ihr von der Polizei übermittelt wurden, und muss entscheiden, ob die Beweislage für eine Anklage reicht, ob weiter ermittelt werden soll oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Zusammenarbeit mit der Polizei
Den Wunsch, Staatsanwältin zu werden, hatte sie schon zu Beginn ihres Jurastudiums in Konstanz. „Aber ob es wirklich klappt, weiß man natürlich nie“, meint sie. Das kommt ganz auf die Noten im Examen an. Anwältin wäre keine Alternative für Christine Gerdes gewesen, „da man dort nur die Interessen einer Partei vertritt, ob man will oder nicht.“ Die Staatsanwaltschaft dagegen ermittelt in alle Richtungen. „Selbst wenn schon ein Verdacht besteht, muss ich auch nach entlastendem Material suchen“, erklärt sie einen wesentlichen Unterschied. Und für die Suche nach Beweis- oder eben Entlastungsmaterial arbeitet die Staatsanwältin eng mit der Polizei zusammen. Sie ist verantwortlich für das Ermittlungsverfahren und beauftragt die Polizei mit der eigentlichen Ermittlungsarbeit. Wird eine Hausdurchsuchung oder eine Telefonüberwachung für notwendig erachtet, muss die Staatsanwältin das vor Gericht begründen und die entsprechenden Beschlüsse beantragen. „Ich erkläre dem Richter beispielsweise, dass eine Hausdurchsuchung sinnvoll ist, da die bisherigen Ermittlungen ergeben haben, dass sich das Diebesgut im Haus des Verdächtigen befinden könnte“, erklärt die 31-Jährige. Die Polizei führt die entsprechenden Maßnahmen dann aus und übermittelt ihr die Akte. Und in Ausnahmefällen ist sie eben auch mal persönlich dabei, wenn eine Wohnung gestürmt wird. „Bei großen Fällen kann das durchaus sinnvoll sein, beispielsweise um zu entscheiden, was alles beschlagnahmt werden muss“, erklärt sie.
Einen typischen Tagesablauf gibt es in ihrem Beruf nicht. „Man kann nie planen, wie der Tag verläuft“, sagt Christine Gerdes. Das sei das Spannende, aber eben manchmal auch das Anstrengende. Wenn sie sich gerade mit einer Akte beschäftigt, kann es gut sein, dass das Telefon klingelt und die Polizei eine wichtige Nachfrage zu einem anderen Fall hat oder beispielsweise dringend einen Haftbefehl braucht. „Da ist Flexibilität gefragt“, meint die Staatsanwältin. Bei ihr landen Fälle, bei denen die Nachnamen der Beschuldigten mit A oder O beginnen. Monatlich sind das etwa 100 bis 130 neue Akten. Meistens geht es dabei um Routinesachen wie Ladendiebstahl, Körperverletzung oder Schwarzfahren – im Juristendeutsch „Leistungserschleichung“ genannt.
Zwei Tage pro Woche ist sie vor Gericht, entweder am Landgericht oder am Amtsgericht. Immer montags erfährt sie, welche Tage das in der kommenden Woche sind. Aber nicht immer werden dort ihre eigenen Fälle verhandelt. Sie wird einem Richter zugeordnet und verliest die Anklageschriften seiner Fälle, die in der Regel einer ihrer 65 bis 70 Kollegen verfasst hat. Dann werden die Zeugen befragt, erst vom Richter, dann von ihr und schließlich vom Verteidiger. Christine Gerdes muss sich schnell einen Überblick über den Fall verschaffen und in ihrem Plädoyer auf ein konkretes Strafmaß oder Freispruch plädieren.
Einzelkämpfer
Anders dagegen sieht es bei größeren Straftaten aus. In Christine Gerdes größtem Fall bisher ging es um Betrug, besser gesagt um eine ganze Betrugsserie, mit vielen Tätern und vielen Straftaten, wie beispielsweise organisiertem Kreditbetrug gegenüber Banken sowie Warenkreditbetrug gegenüber verschiedenen Unternehmen. „Da gibt es dann natürlich kistenweise Akten, von gefälschten Papieren und Verträgen über Kontoauszüge und Bankauskünfte. Für so einen Fall muss man sich dann richtig vorbereiten. Und vertritt diesen dann auch selbst vor Gericht“, erklärt die Staatsanwältin.
Auch wenn sie sich bei kniffligen Fällen immer mal wieder mit Kollegen berät, sind Staatsanwälte Einzelkämpfer. „Der Kontakt zu anderen Leuten findet in den Gerichtsverhandlungen statt“, sagt Christine Gerdes. Man hat also niemanden, der einem wichtige Entscheidungen abnimmt. Deshalb sei eine wesentliche Eigenschaft, die man als Staatsanwalt braucht: Entscheidungsfreude. Und ein gewisses Gefühl für Sprache, „da man komplexe Sachverhalte in eine kompakte Form bringen muss.“ Wenn man dann noch stressresistent ist, mit ständig klingelnden Telefonen und gleichzeitigen Anfragen zu unterschiedlichen Fällen umgehen kann, dann sei die Arbeit aber „eine nette Mischung aus Aktenarbeit und Gerichtsverhandlung“, schwärmt Christine Gerdes.





