„Dass sich Studierende nach ihrem Abschluss zwei oder drei Jahre an das Unternehmen binden, in dem sie die Praxisteile des dualen Studiums absolviert haben, kommt vor, ist aber keinesfalls verpflichtend“, sagt Professor Dr. Alexander Bode, Leiter des Kampagnenbüros Duales Studium Hessen. Dennoch: „Vom Unternehmen nach dem Studium übernommen zu werden, ist im Sinne aller Beteiligten. So erhalten die dual Studierenden große Planungssicherheit für die Zukunft und das Unternehmen profitiert von top-ausgebildeten Nachwuchskräften“, weiß Professor Bode.
Unternehmenswechsel
Aber auch ein Wechsel in ein anderes Unternehmen ist möglich und hat etwa den Vorteil, dass man seinen beruflichen Horizont noch einmal wesentlich erweitern kann. Allerdings sollte der Zeitpunkt sorgfältig gewählt sein. „Sinnvoller als unmittelbar nach dem Studium zu wechseln ist es, zunächst ein oder zwei Jahre Berufserfahrung zu sammeln“, rät Carmen Gutierrez Gnam, Berufsberaterin in der Agentur für Arbeit Stuttgart. Ihrer Ansicht nach sind aber nicht alle Unternehmen gleichermaßen an den Absolventen dualer Studiengänge interessiert. „Es gibt Firmen, die haben Vorbehalte, weil die Absolventen zu sehr bezogen auf ein Unternehmen ausgebildet wurden“, räumt die Beraterin ein. In diesem Fall gilt es, in der Bewerbung die Motivation und Lernbereitschaft sowie das Interesse an dem neuen Unternehmen besonders herauszustellen.
Der Wunsch nach mehr Verantwortung im Beruf, nach besseren Verdienstchancen oder nach einer Tätigkeit in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Unternehmens können die Motive sein, nach dem Bachelor noch einen Master zu machen. Hierbei kann man sich entweder für einen „normalen“ Master an einer Universität oder Fachhochschule entscheiden, oder man wählt einen der bisher noch relativ seltenen dualen Masterstudiengänge. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg beispielsweise bietet seit Wintersemester 2011/12 berufsintegrierende und berufsbegleitende Masterstudiengänge aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen an. Auch das Unternehmen kann ein Interesse daran haben, dass sich die Mitarbeiter mit einem Master weiterbilden, weiß Carmen Gutierrez Gnam. Der Mitarbeiter kann dann entweder für die Studienphasen freigestellt werden oder verpflichtet sich, nach seinem Abschluss eine gewisse Zeit beim Unternehmen zu arbeiten.





