Lernen, lernen, lernen
Jede Menge Theorie und Praxis und nach dem Studium noch einmal eine mehrjährige Weiterbildungsphase: Wer Arzt bzw. Facharzt werden will, braucht einen langen Atem.
Medizin studieren wollten viele, deswegen sind die Zulassungsbeschränkungen sehr streng.
Foto: WillmyCC
Das Medizinstudium ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Der Grund: Es gibt mehr Bewerber als Studienplätze. Die Studienplätze werden dabei über das Portal „hochschulstart.de“ der „Stiftung für Hochschulzulassung“, die frühere ZVS, vergeben.
Das Studium, das durch die so genannte Approbationsordnung bundesweit einheitlich geregelt ist und in der Regelstudienzeit sechs Jahre und drei Monate dauert, gliedert sich zunächst in zwei Teile – in die sogenannte „Vorklinik“, also den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, und die „klinische Phase“. Im ersten Teil geht es um die natur- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Medizin. Nach dieser Zeit weiß man nicht nur, wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie er funktioniert, sondern hat auch die wissenschaftlichen Prinzipien verstanden. Dieses zweijährige Grundlagenstudium schließt mit dem „ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ ab, dazu muss man zuvor 14 Veranstaltungen besucht und entsprechend viele Klausuren bestanden haben – Beispiele sind Praktika in Physik oder Chemie, Psychologie- und Anatomiekurse oder Kurse, in denen es um die medizinische Terminologie geht. Pflicht ist ebenfalls ein Krankenhauspraktikum von 90 Tagen sowie der Nachweis, dass man Erste Hilfe leisten kann.
In der vierjährigen „klinischen Phase“ werden zahlreiche weitere Fächer behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie oder Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Pharmakologie oder Rechtsmedizin. Des Weiteren muss man Leistungsnachweise erbringen in Fächern wie Epidemiologie, klinische Umweltmedizin, Notfallmedizin, Strahlenbehandlung oder Naturheilverfahren.
Reform- und Modellstudiengänge
Seit Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung im Jahr 2003 wird eine stärkere Verzahnung von Vorklinik und Klinik angestrebt. Die Hochschulen können reformierte Studiengänge anbieten. An der Technischen Universität Dresden beispielsweise gehören Blockkurse zum problemorientierten Lernen zu den Besonderheiten. Die Studierenden werden anhand komplexer Problemfälle auf den Praxisalltag vorbereitet. Daneben können sich angehende Studierende aber auch in sogenannten Modellstudiengängen einschreiben. Im Rahmen dieser Studiengänge kann beispielsweise die erste Ärztliche Prüfung entfallen. Modellstudiengänge gibt es etwa in Aachen, Bochum und Köln.
Hat man den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden, geht's während der vorlesungsfreien Zeit zur Famulatur, einem viermonatigen Medizin- bzw. achtwöchigen Pharmaziepraktikum in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus.
Das Praktische Jahr (PJ) ist ebenfalls verpflichtend, findet im letzten Studienjahr statt und dauert 48 Wochen. Der Patient steht im Mittelpunkt dieses Ausbildungsteils. Studierende wenden hier ihre theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten am Patienten an. Dem PJ folgt nun der „zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“.
Hat man die Approbation als Arzt erhalten – also die staatliche Berechtigung bzw. Zulassung, als Arzt beruflich tätig zu sein, eröffnet sich das weite Feld der ärztlichen Weiterbildung. In dieser mehrjährigen Phase, die noch einmal zwischen vier und sechs Jahren dauern kann, macht man seinen Facharzt, das heißt, man spezialisiert sich auf einem bestimmten Gebiet, zum Beispiel als Orthopäde, Radiologe oder Kinderarzt. Während dieser Weiterbildungszeit arbeitet man als Assistenzarzt. Wer die Prüfung nach der ärztlichen Weiterbildung erfolgreich bestanden hat, darf sich nun Facharzt nennen. Der „Dr. med.“, also die Promotion, ist allerdings keine Voraussetzung, um als Arzt tätig zu sein, aber die meisten Medizinstudierenden promovieren trotzdem.





